Wohnen im Haus - auch in Dresden zählt nicht nur „Lage, Lage, Lage“

Besonders im kinderreichen und familienfreundlichen Dresden ist das Haus zur Miete samt geräumiger Zimmer und einem Garten eine naheliegende Alternative zum Mieten einer großen Wohnung. Doch im Gegensatz zum Wohnen in Häusern mit mehreren Parteien gibt es bei der Miete von Wohnungen unter dem eigenen Dach einige Besonderheiten zu beachten:

Service, Wohngeld und Zusatzförderungen

Mieter in Dresden, die für eine angemessene Wohnung oder ein Zimmer unzumutbare Aufwendungen aufbringen müssen, können bei der Wohngeldbehörde einen sogenannten Mietzuschuss für Mietwohnungen beantragen. Weitere aktuelle Informationen hierzu gibt die Wohngeldbehörde der Stadt Dresden. Die einkommensorientierte Förderung für Mietwohnungen hingegen wurde in Dresden zum 30. Juli 2012 eingestellt.

Zweitwohnungssteuer

In Dresden gibt es seit 2006 eine Steuer für Wohnungen, die kein Hauptwohnsitz sind – egal ob dauerhaft oder auf Zeit. Sie richtet sich an alle volljährigen Mieter, die in Dresden im Sinne des sächsischen Melderechts eine Neben- oder zweite Wohnung anmieten oder gemietet haben. Befreiungen gelten beispielsweise für Paare mit Wohnsitz außerhalb von Dresden, von denen einer aus beruflichen oder Ausbildungsgründen auf eine Zweitwohnung oder ein Zimmer in Dresden angewiesen ist.

€ pro m² – die monatlichen Kosten

Neben der monatlichen Kosten für das Quartier und die Wohnung selbst fallen beim Mieten eines Hauses in der Regel zusätzliche Ausgaben an: Nicht nur die Grundsteuer, welche die Stadt Dresden festlegt, sondern auch diverse speziell für Immobilien abzuschließende Versicherungen – meist in Abhängigkeit von der Wohnfläche in m² – und öffentliche Abgaben können monatlich als Betriebskosten umgelegt werden. Wer ein Haus – ob in Dresden oder anderswo – zur Miete möchte, sollte sich im Vorfeld mit Hilfe seines Maklers einen genauen Überblick darüber verschaffen, welche monatlichen Kosten in Dresden fürs Wohnen im Einfamilienhaus tatsächlich auf ihn zukommen.

Strom, Gas, Kabel? Angebote selbst checken!

Bei der Hausmiete ist Selbständigkeit gefragt: Ver- und Entsorgerverträge schließen Mieter für ihr Haus in der Regel selbst ab. Von wem Strom, Gas und Kabelanschluss an die Häuser geliefert werden, liegt genauso in der Hand der Mieter wie die Regelung der Müllabfuhr, die beispielsweise durch die Stadtreinigung Dresden geregelt ist, sofern im Mietvertrag für die Wohnungen nicht anderweitig festgelegt.

Nicht nur in der Anzeige: Das Kleingedruckte beachten!

Das Gesetz sieht vor, dass Anliegerpflichten Eigentümerpflichten sind. Immer häufiger übertragen Besitzer von Häusern aber im Rahmen des Mietvertrags die Anliegerpflichten auf die in ihren Immobilien wohnenden Mieter. Üblicherweise sind das beim Haus-Mieten der Winterdienst und das Unkrautjäten – nicht nur im gemieteten Garten, sondern auch auf dem Gehweg davor. Hier ist ebenfalls Expertenrat empfehlenswert: Erfahrene Makler kennen die üblichen Vertragsklauseln für zu mietende Häuser im Detail und können Vertragsschriften vor der Unterschrift häufig zugunsten ihrer Klienten beeinflussen. Auch vermitteln sie nur an seriöse Hauseigentümer und kennen alle Besonderheiten, die in Dresden zu beachten sind.

Umzug und Übergabe

Im Gegensatz zum überschaubaren Übergabeprotokoll beim Umzug in eine Wohnung ist die Checkliste zur Übergabe für ein Einfamilienhaus ungleich länger: Nicht nur der Gesamtzustand der Immobilien samt ihrer Wohnungen und Zimmer, sondern jeweils auch der Garten und die Nebengebäude sind zu beachten. Lassen Sie sich vor allem Zeit bei der Übergabe und gehen Sie von Zimmer zu Zimmer, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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